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Abfall/Deponien Signal für Ende der Hausmüll-Deponierung

Düsseldorf, Pressemitteilung vom 10.11.2003 18:03:00

Abfall/Deponien Signal für Ende der Hausmüll-Deponierung

Oberverwaltungsgericht Koblenz: Keine Deponierung unvorbehandelter Abfaelle nach dem 1. Juni 200510. November 2003 - Ein bundesweites Signal fuer ein Ende der Deponierung unvorbehandelten Hausmuells hat das Oberverwaltungsgericht Koblenz gesetzt. In einem Rechtsstreit zwischen einem regionalen Deponiezweckverband und dem Land Rheinland-Pfalz stellte das Gericht am vergangenen Freitag fest, dass nach dem 1. Juni 2005 keine unbehandelten Abfaelle mehr abgelagert werden duerfen.
 
Das Bundesumweltministerium begruesst diese Entscheidung. "Damit wird der Vollzug der Ablagerungsverordnung bundesweit abgesichert. Der Schutz der Umwelt hat Vorrang vor den wirtschaftlichen Interessen saeumiger Deponiebetreiber", sagte Umweltstaatssekretaer Rainer Baake. Das Gericht hat ebenfalls klargestellt, dass die 1. Maerz 2001 in Kraft getretene Ablagerungsverordnung EU-rechtskonform ist.
 
"Mit europarechtlichen Bedenken kann diese Verordnung nun nicht mehr in Zweifel gezogen werden", so Baake. Der Deponiezweckverband Eiterkoepfe - bestehend aus den Landkreisen Mayen-Koblenz, Cochem-Zell sowie der Stadt Koblenz - hatte bei der Bezirksregierung Koblenz eine Aus-nahmeregelung beantragt, um auf der Abfalldeponie Eiterkoepfe ueber den 31.05.2005 hinaus Abfaelle abzulagern, die lediglich zerkleinert wurden. Die Genehmigungsbehoerde lehnte diesen Antrag unter Verweis auf die seit Maerz 2001 geltende Abfallablagerungsverordnung ab. Ab dem 1. Juni 2005 sind danach alle abzulagernden Abfaelle thermisch oder durch hochwertige mechanisch-biologische Verfahren vorzubehandeln.
 
Gegen diese Entscheidung klagte der Zweckverband vor dem Verwaltungsgericht Koblenz. Dort wurde das Verfahren ausgesetzt und dem Deponiezweckverband im Wege einer einstweiligen Anordnung gestattet, ueber den 1. Juni 2005 hinaus bis zum Bau einer eigenen Vorbehandlungsanlage lediglich mechanisch zerkleinerte Abfaelle auf der Deponie abzulagern. Das OVG Koblenz (Az.: 8 B 11220/03) verwarf diese Entscheidung der Vorinstanz und entschied: Der Deponiezweckverband Eiterkoepfe hat kein schutzwuerdiges Interesse daran, ueber den Stichtag 1. Juni 2005 hinaus Abfaelle zu deponieren, die den existierenden Umweltanforderungen nicht entsprechen.
 
"Damit ist nun endgueltig klar, die Ablagerungsverordnung gilt. Die wenigen Kommunen mit noch fehlenden Vorbehandlungskapazitaeten sind nun definitiv aufgefordert, zuegig zu handeln und das nachzuholen, was andernorts laengst geschehen ist", sagte Baake. Hrsg: BMU-PressereferatAlexanderplatz 610178 BerlinRedaktion: Michael Schroeren (verantwortlich)Jürgen Maaß, Frauke Stamer, Henry WyesTel.: 01888/305-2010. Fax: 01888/305-2016email: presse@bmu.bund.de - internet: http://www.bmu.de/presse Berlin - Ver?ntlicht von pressrelations.


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